AGB Hebammerei Daniela Schaller

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hebammerei Schaller, Schwarzenthonhausen 44, 93176 Beratzhausen

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines

§ 2 Anmeldung

§ 3 Bezahlung

§ 4 Pflichten

§ 5 Durchführung des Kurses

§ 6 Stornierung

§ 7 Fehlstunden

§ 8 Kündigung durch die Hebammerei

§ 9 Erstattungen bei Geburtsvorbereitungskurs und Rückbildung

§ 10 Haftungsausschluss

§ 11 Quittierungspflicht

§ 12 Datenschutz und Schweigepflicht

§ 13 Schlussbestimmungen

 

 

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen des/der Teilnehmers/in in Bezug auf die Kurse in den Räumlichkeiten der Hebammerei Schaller, mit der Ausnahme der Kurse durch externe Kursleiter.

(2) Der Vertrag kommt zwischen der jeweiligen Kursleitung des gebuchten Kurses und dem/der Teilnehmer/in zustande.

 

§ 2 Anmeldung

(1) Der Vertrag kommt nach Anmeldung des/der Teilnehmers/in erst mit der nachfolgenden Bestätigung zustande.

(2) Der/Die Teilnehmer/in hat am ersten Kurstag auf Verlangen die Versichertenkarte vorzulegen.

 

§ 3 Bezahlung

Der/Die Teilnehmer/in hat am ersten Kurstag das Entgelt für den gesamten Kurs in bar zu entrichten, wenn nicht die Option Vorkasse gewählt wurde und die Kursgebühr nicht mindestens 14 Tage im Voraus gezahlt wurde.

 

§ 4 Pflichten

Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über den Gesundheitszustand, das errechnete Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.

 

§ 5 Durchführung des Kurses

(1) Der Kurs ist für eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern ausgelegt.

(2) Die Hebammerei Schaller behält sich vor den Kurs bei Nichterreichung einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nicht durchzuführen.

(3) Die Hebammerei Schaller behält sich vor den Kurs aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Änderung der Vertragsparteien erfolgt hierdurch nicht.

(4) Aus wichtigen Gründen können Kursstunden verschoben werden. Eine Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.

(5) Den Teilnehmern wird gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von fünf Euro eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. 

(6) Die Abrechnung der Kurse erfolgt durch die jeweilige Kursleitung. Jede Kursleitung ist für sich eigenständig selbstständig und voll selbst verantwortlich für etwaige Durchführung, Haftung und Ausführung des jeweiligen Kurses, sowie den Umgang mit den personenbezogenen Daten, vor allem im Hinblick auf gegebenenfalls Weitergabe an Dritte.

 

§ 6 Stornierung

(1) Dem/Der Teilnehmer/in steht das Recht zu bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses diesen schriftlich oder per E-Mail ohne Anfallen von Kosten zu stornieren. Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen die Kursgebühren für alle Kurse in voller Höhe bezahlt werden. Eine Ausnahme stellt der schlechte Gesundheitszustand der Schwangeren oder Wöchnerin dar, sowie etwaige Krankenhausaufenthalte während des Kurses, sowie in Absprache auch andere gesundheitliche Gründe.

(2) Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr fällig und nicht von dem Krankenversicherer des/der Teilnehmers/in übernommen. Zusätzlich hat der/die Teilnehmerin eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 Euro zzgl. Porto- & Druckkosten zu zahlen. Das Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs gilt nicht als Abmeldung. 

(3) Versäumte Kursstunden werden nicht ersetzt oder nachgeholt und es erfolgt keine Reduzierung des Kursentgelts. Die Kosten der versäumten Kursstunden werden der/dem Teilhnehmer/in in Rechnung gestellt. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich.
Ein Fernbleiben der ersten Kursstunde führt zum Ausschluss aus des restlichen Kurses und zur Fälligkeit der gesamten Kursgebühr. (Ausgenommen alle von der Krankenkasse komplett finanzierten Kurse, Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs)

(4) Ein anderweitiges Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung des Kurses steht den Teilnehmern nicht zu, ausgenommen der zu vertretenden Pflichtverletzung durch die Hebammerei Schaller.

(5) § 6 (3) und (4) findet keine Anwendung bei Vorliegen von folgenden Gründen:
(a) Die vorzeitige Entbindung
(b) Eine schwerwiegende Erkrankung (bei Attestierung durch einen Arzt)

 

§ 7 Fehlstunden

Fehlstunden können nur nach Nachweis eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise einem Krankenhausaufenthalt oder einem ärztlichen Attest erlassen beziehungsweise nachgeholt werden.

Alle Fehlstunden, die nicht einem solch wichtigen Grund unterliegen, müssen privat bezahlt werden, da diese nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Dies gilt nicht für Geburtsvorbereitungs- und für Rückbildungskurse, die vollständig mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Falls die Leistungsempfängerin schuldhaft eine oder mehrere Kursstunden versäumt, wird die Leistungserbringerin die insoweit entstehende, ggf. anteilige, Kursgebühr in Rechnung stellen, soweit ihr ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Vergütung in der jeweiligen Höhe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zusteht.

 

§ 8 Kündigung durch die Hebammerei

Die Hebammerei Schaller kann von dem Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten:
(a) Vorliegen der Umstände nach § 5 (2) der AGB
(b) Der/Die Kursleiter/in kann den Kurs aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Hebammerei liegt, nicht abhalten (z.B. Krankheit).

 

§ 9 Erstattungen bei Geburtsvorbereitungskurs und Rückbildung

(1) Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit regelmäßig die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.

(2) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Die Hebammerei Daniela Schaller empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zur Begleichung des Kursentgelts besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.

(3) Ein Anspruch auf Gewährung einer Ermäßigung besteht grundsätzlich nicht.

(4) Durch schriftlichen Antrag kann die Gewährung einer Ermäßigung für besondere Ausnahmefälle beantragt werden. Der Antrag auf Gewährung einer Ermäßigung wird von der Geschäftsleitung nach billigem Ermessen geprüft.

 

§ 10 Haftungsausschluss

(1) Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Pflichtverletzung durch die Hebammerei Schaller, sowie einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.

(2)Der Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung von sonstigen Schäden ausgeschlossen, mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Hebammerei Schaller, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen.

(3)Die Leistungserbringerin haftet für die von ihr erbrachten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die 

Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen 

Deckungssumme. 

(2) Für Wertsachen, Geld und Gegenständen haftet die Leistungserbringerin beispielsweise bei deren Abhandenkommen 

während des Kurses nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

§ 11 Quittierungspflicht

Zur Abrechnung legt die Leistungsempfängerin bei der Anmeldung eine gültige Versichertenkarte vor und verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen zu quittieren. Nur quittierte Leistungen kann die Leistungserbringerin gegenüber der Krankenkasse abrechnen. Ist die Quittierung aus von der Leistungsempfängerin zu vertretenen Gründen nicht möglich, wird die Leistungserbringerin die insoweit entstehende, ggf. anteilige, Kursgebühr in Rechnung stellen, soweit ihr ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Vergütung in der jeweiligen Höhe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zusteht.gilt . Selbiges gilt auch, wenn die Leistungserbringerin keine gültige Versichertenkarte vorgelegt hat und/oder kein gültiger Versicherungsschutz besteht oder die Krankenkasse die Erstattung ablehnt, insbesondere wegen der Überschreitung von Leistungskontingenten anlässlich der gleichzeitigen Inanspruchnahme einer anderen Hebamme wegen derselben Leistung.

§ 12 Datenschutz und Schweigepflicht

(1) Im Rahmen des Kurses werden personenbezogene Daten des/der Teilnehmers/in wie auch der geborenen und ungeborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. 

(2) Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. 

(3) Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn der Teilnehmer einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Dies ist regelmäßig in folgenden Konstellationen der Fall:

(a) Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern der/die Teilnehmer/in einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn der/die Teilnehmer/in nicht ansprechbar ist und weitere Hilfe dringlich ist.

(b) Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. Hierzu werden die Personen- und behandlungsbezogenen Daten durch die Hebamme an die AZH - Abrechnungszentrale für Hebammen GmBH weitergegeben. Mit Einwilligung der AGBs willige ich ausdrücklich ein, dass meine für die Abrechnung erforderlichen Daten (wie z.B. Name, Geburtsdatum, Leistungsangabe) sowie ggfs. Daten des in die Betreuung einbezogenen Neugeborenen zum Zwecke der Abrechnung an die AZH weitergegeben werden und die AZH die abrechnungsrelevanten Daten zu diesem Zwecke erfasst, verarbeitet oder nutzt. Insofern entbinde ich die Hebamme auch von ihrer Schweigepflicht. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft gegenüber dem o.g. Leistungserbringer widerrufen werden.

(c) Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber dem/der Teilnehmer/in, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. Hierzu werden die Personen- und behandlungsbezogenen Daten durch die Hebamme an die AZH - Abrechnungszentrale für Hebammen GmBH weitergegeben. Mit Einwilligung der AGBs willige ich ausdrücklich ein, dass meine für die Abrechnung erforderlichen Daten (wie z.B. Name, Geburtsdatum, Leistungsangabe) sowie ggfs. Daten des in die Betreuung einbezogenen Neugeborenen zum Zwecke der Abrechnung an die AZH weitergegeben werden und die AZH die abrechnungsrelevanten Daten zu diesem Zwecke erfasst, verarbeitet oder nutzt. Insofern entbinde ich die Hebamme auch von ihrer Schweigepflicht. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft gegenüber dem o.g. Leistungserbringer widerrufen werden.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder unwirksam erweisen, werden die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien v.a. unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks so nah wie möglich kommt.

(3) Änderungen sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.